Unterweisung Baumaschinen

Unterweisung Baumaschinen

Termin Details

Termine

auf Anfrage

* die Lehrgangsgebühr ist umsatzsteuerbefreit

Dauer

1 Tag


Jährliche Unterweisungen nach § 12 ArbSchG
Entsprechend § 12 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArSchG) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, “dass die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden”.

•    Umgang und Einsatz von Baumaschinen
•    Wartung / Pflege / Abfahrtskontrolle in Theorie und Praxis
•    Umgang mit Teleskopmaschinen / Transport von Baumaschinen
•    Sicheres Arbeiten auf der Baustelle
•    Beinhaltet die Unterweisung „Erdbaumaschinen“ und „Teleskopstapler“

Auch erweiterbar als Lehrgang „Befähigungsnachweis Erdbaumaschinen nach DGUV“ (3 Tage) bzw. „Befähigungsnachweis für Teleskopstapler“

Zusatzinfo

Die Unterweisung kann auch als Inhouse-Veranstaltung bei Ihnen vor Ort gebucht werden.