Unterweisung Fahrzeuge / Ladungssicherung

Unterweisung Fahrzeuge / Ladungssicherung

Termin Details

Termine

auf Anfrage

* die Lehrgangsgebühr ist umsatzsteuerbefreit

Dauer

1 Tag


Jährliche Unterweisungen nach § 12 ArbSchG
Entsprechend § 12 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArSchG) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, “dass die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden”.

•    Abfahrtskontrolle an KFZ / NFZ
•    Umgang mit betrieblichen Fahrzeugen
•    UVV und Arbeitssicherheit im Umgang mit Fahrzeugen
•    Ladungssicherung in Theorie und Praxis
•    Beinhaltet die jährlichen Unterweisungen „Fahrzeuge“ und „Ladungssicherung“

Zusatzinfo

Die Unterweisung kann auch als Inhouse-Veranstaltung bei Ihnen vor Ort gebucht werden.