Unterweisung Gehölzpflegegeräte

Unterweisung Gehölzpflegegeräte

Termin Details

Jährliche Unterweisungen nach § 12 ArbSchG
Entsprechend § 12 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArSchG) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, “dass die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden”.

Termine

auf Anfrage

* die Lehrgangsgebühr ist umsatzsteuerbefreit

Dauer

1 Tag

Abschluss

DEULA-Bescheinigung

Inhalte

  • Sicherer Umgang mit der Motorsäge und Buschholzhackern
  • Sicherheit beim Arbeiten mit Hochentastern
  • UVV / Arbeitssicherheit in der Gehölzpflege
  • Umgang mit Gefahrstoffen (Kraftstoff / PSM / biologische Arbeitsstoffe / biologische Gefährdungen)

Teilnahmevoraussetzungen

  • Persönliche Schutzausrüstung:
    Sicherheitsschuhe S3, Arbeitskleidung, Arbeitshandschuhe, Forsthelm mit Visier und Gehörschutz

    bei Motorsägeneinsatz auch Schnittschutzhose mindestens der Klasse 1 und Schnittschutzschuhe

Zusatzinfo

Die DEULA Rheinland-Pfalz GmbH hat ihr Programm der jährlichen Unterweisungen auf die Bedürfnisse der Betriebe abgestimmt. Da die Unterweisungen laut Gesetz „eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet“ sein müssen, bieten wir diese i.d.R. als Schulung bei Ihnen vor Ort an.