Jährliche Unterweisungen nach § 12 ArbSchG
Entsprechend § 12 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArSchG) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, “dass die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden”.
Termine
auf Anfrage
* die Lehrgangsgebühr ist umsatzsteuerbefreit
Dauer
1 Tag
Abschluss
DEULA-Bescheinigung
Inhalte
- Sicherer Umgang mit der Motorsäge und Buschholzhackern
- Sicherheit beim Arbeiten mit Hochentastern
- UVV / Arbeitssicherheit in der Gehölzpflege
- Umgang mit Gefahrstoffen (Kraftstoff / PSM / biologische Arbeitsstoffe / biologische Gefährdungen)
Teilnahmevoraussetzungen
- Persönliche Schutzausrüstung:Sicherheitsschuhe S3, Arbeitskleidung, Arbeitshandschuhe, Forsthelm mit Visier und Gehörschutz
bei Motorsägeneinsatz auch Schnittschutzhose mindestens der Klasse 1 und Schnittschutzschuhe
Zusatzinfo
Die DEULA Rheinland-Pfalz GmbH hat ihr Programm der jährlichen Unterweisungen auf die Bedürfnisse der Betriebe abgestimmt. Da die Unterweisungen laut Gesetz „eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet“ sein müssen, bieten wir diese i.d.R. als Schulung bei Ihnen vor Ort an.