auf Anfrage
* die Lehrgangsgebühr ist umsatzsteuerbefreit
Dauer
1 Tag
Jährliche Unterweisungen nach § 12 ArbSchG
Entsprechend § 12 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArSchG) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, “dass die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden”.
• Arbeitssicherheit in Betriebsstätten
• Sicherer Umgang mit Elektrowerkzeugen
• Grundlagen und Einsatz von Akkugeräten
• Anwendung von Leitern und Tritten
• Persönliche Schutzausrüstung – Kontrolle, Anwendung, Möglichkeiten
Beinhaltet die jährlichen Unterweisungen „Elektrowerkzeuge – Akkugeräte“ / „Leitern und Tritte“ sowie „allgemeine Unfallverhütung“
Die Unterweisung kann auch als Inhouse-Veranstaltung bei Ihnen vor Ort gebucht werden.