Unterweisung Winterdienst

Unterweisung Winterdienst

Termin Details

Termine

auf Anfrage

* die Lehrgangsgebühr ist umsatzsteuerbefreit

Dauer

1 Tag


Jährliche Unterweisungen nach § 12 ArbSchG
Entsprechend § 12 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArSchG) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, “dass die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden”.

•    UVV / Arbeitssicherheit im Winterdienst
•    Persönliche Schutzausrüstung – Warnkleidung
•    Umgang mit Winterdienstgeräten
•    Nutzung von Sonderrechten
•    Einsatz von Streumitteln
•    Beinhaltet die Unterweisung „Winterdienst“ und „Arbeiten im öffentl. Straßenverkehr“

Zusatzinfo

Die Unterweisung kann auch als Inhouse-Veranstaltung bei Ihnen vor Ort gebucht werden.