Unterweisung Winterdienst

Unterweisung Winterdienst

Termin Details

Jährliche Unterweisungen nach § 12 ArbSchG
Entsprechend § 12 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArSchG) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, “dass die Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden”.

Termine

auf Anfrage

* die Lehrgangsgebühr ist umsatzsteuerbefreit

Dauer

1/2 Tag


Abschluss

DEULA-Bescheinigung


Inhalte

  • UVV / Arbeitssicherheit im Winterdienst
  • Persönliche Schutzausrüstung – Warnkleidung
  • Umgang mit Winterdienstgeräten
  • Nutzung von Sonderrechten
  • Einsatz von Streumitteln

Teilnahmevoraussetzungen

  • Persönliche Schutzausrüstung: Sicherheitsschuhe S3, Arbeitskleidung, Arbeitshandschuhe, Warnweste

Zusatzinfo

Die DEULA Rheinland-Pfalz GmbH hat ihr Programm der jährlichen Unterweisungen auf die Bedürfnisse der Betriebe abgestimmt. Da die Unterweisungen laut Gesetz „eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet“ sein müssen, bieten wir diese i.d.R. als Schulung bei Ihnen vor Ort an.