Beschleunigte Grundqualifikation

Laut Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz müssen Kraftfahrer im Güter- oder Personenkraftverkehr zusätzlich zum Führerschein eine 7,5 stündige Prüfung vor der IHK ablegen. Diese Prüfung kann auf 90 Minuten verkürzt werden. Veraussetzung für die verkürzte Prüfung ist die Teilnahme an einer beschleunigten Grundqualifikation, die in 140 Stunden abgehalten wird. Diese Pflicht gilt für alle Kraftfahrer, die den Führerschein nach dem 10.09.2009 (LKW) bzw. 10.09.2008 (Bus) erworben haben oder noch neu erwerben wollen.

Für das Jahr 2024 sind noch keine Termine festgelegt.