Klasse A, A2, A1, AM

Klasse AM

Zweirädige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) miteiner durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

Krafträder die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).

Mindestalter:  16 Jahre

Vorbesitz:        Kein Vorbesitz erforderlich

KlasseA1

Krafträder (Leichtkrafträder) Zweiräder auch mit Beiwagen

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm3
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht(Leermasse) von
    max. 0,1 kW/kg

Dreirädige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm3
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • einer Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter    16 Jahre

Vorbesitz         kein Vorbesitz notwendig

Beinhaltet        Klasse AM

KlasseA2

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen mit

  • einer Motorleistung von micht mehr als 35 kW
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 02kW/kg

Mindestalter     18 Jahre

Vorbesitz          kein Vorbesitz notwendig

Beinhaltet         Klasse A1 und M

Hinweis: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Klasse A

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm3
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Mindestalter           24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder

Voraussetzung       Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

Beinhaltet               Klasse A2, A1 und AM

Hinweis: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)