Klasse A, A2, A1, AM
Klasse AM
Zweirädige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) miteiner durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Krafträder die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: Kein Vorbesitz erforderlich
KlasseA1
Krafträder (Leichtkrafträder) Zweiräder auch mit Beiwagen
- einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm3
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht(Leermasse) von
max. 0,1 kW/kg
Dreirädige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- symmetrisch angeordneten Rädern
- einem Hubraum von mehr als 50 cm3
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter 16 Jahre
Vorbesitz kein Vorbesitz notwendig
Beinhaltet Klasse AM
KlasseA2
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen mit
- einer Motorleistung von micht mehr als 35 kW
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 02kW/kg
Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz kein Vorbesitz notwendig
Beinhaltet Klasse A1 und M
Hinweis: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
Klasse A
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm3
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Mindestalter 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder
Voraussetzung Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
Beinhaltet Klasse A2, A1 und AM
Hinweis: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)