Informationen Klasse C/CE
Klasse C
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Klasse B
Befristung: Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positive Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärtzlichem Gutachten) verlängert.
Beinhaltet: Klasse C 1
Klasse CE
Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Klasse C
Befristung: siehe oben
Beinhaltet: Klasse BE, C1E und T
Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C/CE kann mit 18 Jahren erworben werden:
a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK
b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/in
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Strassen vermittelt werden.