Informationen Klasse C/CE

Klasse C

  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Mindestalter:    21 Jahre

Voraussetzung: Klasse B

Befristung:         Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positive Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärtzlichem Gutachten) verlängert.

Beinhaltet:          Klasse C 1

Klasse CE

Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter:      21 Jahre

Voraussetzung:   Klasse C

Befristung:          siehe oben

Beinhaltet:          Klasse BE, C1E und T

Hinweise:            Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

Die Fahrerlaubnis der Klassen C/CE kann mit 18 Jahren erworben werden:

a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK

b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

  1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/in
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb
  3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Strassen vermittelt werden.