Informationen Klasse B und BE

Klasse B Kraftfahrzeuge (außer solcher der Kl. AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.

auch mit Hänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:    18 Jahre (17 Jahre bie begleitetem Fahren mit 17)

Beinhaltet:        Klasse L und AM

Klasse BE Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger

  • eine zulässige Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

Mindestalter:   18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

Hinweis: Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.

Die Automatikregelung für die Führerscheinklasse B ist ab 01.04.2021 in Kraft getreten !!!

Das bedeutet: Die praktische Fahrerlaubnisprüfung kann auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden.

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir Sie gleich bei der Anmeldung uns ihren Wunsch mitzuteilen.

Gerne informieren wir Sie!