Info Schlepperführerschein Kl. L/T
Klasse L Zugmaschinen
- die nach Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
40 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie
- mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
- jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Mindestalter 16 Jahre
Klasse T Zugmaschinen
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
- die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger)
Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet: Klassen L und AM
Hinweise: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.