Informationen Klasse C1

Klasse C1

  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 7500 kg gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind. 

Mindestalter:    18 Jahre

Voraussetzung: Klasse B

Befristung:         Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärtzlichem Gutachten) verlängert. 

Klasse C1E

Zugfahrzeuge der Klasse C1 in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg

 

Mindestalter:      21 Jahre

Voraussetzung:   Klasse C1

Befristung:          siehe oben

Hinweise:            Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

Die Fahrerlaubnis der Klassen C1E kann mit 18 Jahren erworben werden: