Informationen Klasse C1
Klasse C1
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 7500 kg gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Klasse B
Befristung: Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärtzlichem Gutachten) verlängert.
Klasse C1E
Zugfahrzeuge der Klasse C1 in Kombination mit
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Klasse C1
Befristung: siehe oben
Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C1E kann mit 18 Jahren erworben werden: