Module und Anmeldung

Das “EU-Berufskraftfahrer BKF-Modul” bezieht sich auf die Weiterbildung von Berufskraftfahrern gemäß der EU-Richtlinie 2003/59/EG, die im September 2009 in Kraft trat und seitdem von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.

Gemäß dieser Richtlinie müssen Berufskraftfahrer, die im gewerblichen Güter- oder Personentransport tätig sind, regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Effizienz im Straßenverkehr zu steigern.

Das BKF-Modul besteht aus fünf Schulungsmodulen, die insgesamt 35 Stunden umfassen:

  • Modul: Eco-Training (Fahrökonomie und Umweltschutz)
  • Modul: Sozialvorschriften und Arbeitsschutz
  • Modul: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheitstraining
  • Modul: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik
  • Modul: Rationaler Einsatz von Güterkraftfahrzeugen und Personenbeförderung

Berufskraftfahrer müssen alle fünf Module absolvieren, um ihre Weiterbildungspflicht zu erfüllen. Die Kurse können von verschiedenen Bildungseinrichtungen und Fahrschulen angeboten werden, die von den jeweiligen nationalen Behörden genehmigt wurden.

Die Weiterbildung dient dazu, das Wissen und die Fähigkeiten der Berufskraftfahrer zu verbessern, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und den Transportsektor zu professionalisieren. Durch die regelmäßige Schulung sollen die Fahrer auch auf aktuelle Verkehrsregeln, technische Entwicklungen und Best Practices im Straßenverkehr aufmerksam gemacht werden.